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Workshopbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Workshopbedingungen gelten für Workshops, Weiterbildungen, Referate und damit verbundene Leistungen von Max Baasner unter der Bezeichnung visuell unterrichten.

Abweichende Vereinbarungen in einer individuellen Offerte haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Angebot und Buchung

Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Eine Buchung kommt zustande, sobald die auftraggebende Schule oder Organisation die Offerte schriftlich per E-Mail bestätigt.

Der vereinbarte Termin gilt erst nach dieser Bestätigung als verbindlich reserviert.

Mit der Annahme der Offerte werden diese Workshopbedingungen Bestandteil der Vereinbarung.

3. Inhalt und Umfang

Inhalt, Dauer, Durchführungsform, Ort, Gruppengrösse und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

Die Workshops werden auf Grundlage der im Vorbereitungsgespräch genannten Ziele und Bedürfnisse entwickelt.

Kleinere inhaltliche Anpassungen während der Vorbereitung sind im vereinbarten Preis enthalten.

Zusätzliche Konzeptarbeit, individuelle Präsentationserstellung oder umfangreiche Materialentwicklung wird nur nach vorheriger Zustimmung ausgeführt und mit CHF 140 pro Stunde berechnet.

4. Gruppengrösse

Die vereinbarte Gruppengrösse ist Bestandteil der Offerte.

Eine geringere tatsächliche Teilnehmerzahl führt nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.

Änderungen der Teilnehmerzahl sind möglichst früh mitzuteilen. Bei einer deutlichen Überschreitung kann eine Anpassung des Formats, des Preises oder der Anzahl durchführender Personen erforderlich sein.

5. Infrastruktur und Vorbereitung

Bei Workshops vor Ort stellt die auftraggebende Schule oder Organisation einen geeigneten Raum, einen Bildschirm oder Beamer, stabiles WLAN, Stromanschlüsse und geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung.

Soweit im Workshop praktisch mit KI-Werkzeugen gearbeitet wird, benötigen die Teilnehmenden ein geeignetes Notebook sowie Zugang zu den vereinbarten Anwendungen.

Benutzerkonten und kostenpflichtige Softwarelizenzen sind nicht im Workshoppreis enthalten, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde.

6. Preise und Reisespesen

Die in der Offerte genannten Preise gelten pro Gruppe und für den vereinbarten Leistungsumfang.

Die Rechnung weist die jeweils anwendbare mehrwertsteuerliche Behandlung aus.

Bei Präsenzterminen werden die effektiven Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in der zweiten Klasse ab Frauenfeld verrechnet.

Bis zu zwei Stunden gesamte Reisezeit sind im Workshoppreis enthalten. Darüber hinausgehende Reisezeit wird mit CHF 80 pro Stunde berechnet.

Übernachtungen und weitere ausserordentliche Spesen werden nur nach vorheriger Zustimmung der auftraggebenden Schule oder Organisation verrechnet.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung des Workshops.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen, umfangreichen Vorbereitungsleistungen oder grösseren Aufträgen kann in der Offerte eine Anzahlung vereinbart werden.

8. Absage durch die auftraggebende Schule oder Organisation

Eine Absage muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs.

Bei einer Absage gelten folgende Kosten:

  • Mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Absagekosten
  • 30 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
  • 14 Kalendertage oder weniger vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Drittkosten werden unabhängig vom Zeitpunkt der Absage zusätzlich verrechnet.

Bereits separat beauftragte und ausgeführte Konzeptarbeiten bleiben geschuldet.

9. Terminverschiebung

Eine einmalige Verschiebung ist kostenlos möglich, wenn sie mindestens 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird und der neue Termin innerhalb von sechs Monaten stattfindet.

Bei einer Verschiebung innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Termin wird eine Umbuchungsgebühr von 25 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Bereits entstandene Drittkosten werden zusätzlich verrechnet.

Findet innerhalb von sechs Monaten kein Ersatztermin statt, gelten die Absagebedingungen auf Grundlage des ursprünglichen Termins.

10. Absage durch den Anbieter

Kann ein Workshop aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen nicht zumutbar kontrollierbaren Ereignisses nicht stattfinden, wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin angeboten.

Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits bezahlte Workshopkosten vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere für interne Planungskosten, Reisebuchungen oder Arbeitsausfälle der auftraggebenden Organisation, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11. Workshopmaterialien und Nutzungsrechte

Die bereitgestellten Vorlagen, Prompts, Präsentationen, Checklisten und weiteren Workshopmaterialien dürfen von den Teilnehmenden für den eigenen Unterricht sowie innerhalb der buchenden Schule oder Organisation verwendet und angepasst werden.

Nicht gestattet sind ohne schriftliche Zustimmung:

  • Die öffentliche Veröffentlichung der vollständigen Workshopunterlagen
  • Der Verkauf oder die entgeltliche Weitergabe der Materialien
  • Die Nutzung der Materialien zur Durchführung eigener kommerzieller Schulungen
  • Die Weitergabe an externe Organisationen oder nicht teilnehmende Dritte

Eigene Materialien der Teilnehmenden bleiben deren Eigentum.

12. KI-Werkzeuge und fachliche Verantwortung

KI-erzeugte Inhalte können Fehler, unpassende Darstellungen oder veraltete Informationen enthalten.

Die Teilnehmenden und die auftraggebende Schule bleiben verantwortlich für die fachliche Prüfung, die pädagogische Eignung und den konkreten Einsatz der erstellten Materialien.

Für Änderungen, Ausfälle, Preise oder Nutzungsbedingungen externer KI-Anbieter kann keine Gewähr übernommen werden.

Der Workshop stellt keine Rechtsberatung zu Datenschutz, Urheberrecht oder schulrechtlichen Vorgaben dar.

13. Datenschutz

Teilnehmende dürfen keine identifizierbaren oder besonders schützenswerten Daten von Schülerinnen, Schülern, Eltern oder Mitarbeitenden in externe KI-Systeme eingeben, sofern dafür keine geeignete rechtliche Grundlage und Freigabe der Schule besteht.

Die auftraggebende Schule oder Organisation ist dafür verantwortlich, ihre internen Datenschutzvorgaben und kantonalen Regelungen zu beachten und die Teilnehmenden entsprechend zu informieren.

Materialien, die zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

14. Aufnahmen

Audioaufnahmen, Videoaufnahmen oder vollständige Bildschirmaufzeichnungen des Workshops sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

Fotos einzelner Arbeitsergebnisse oder Räumlichkeiten dürfen nur unter Beachtung der Rechte der betroffenen Personen aufgenommen und verwendet werden.

15. Haftung

Die Workshops werden sorgfältig vorbereitet und nach bestem Wissen durchgeführt.

Ein bestimmter Lernerfolg, eine konkrete Zeitersparnis oder ein bestimmtes Ergebnis der erstellten Materialien kann nicht garantiert werden.

Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang auf direkte Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frauenfeld im Kanton Thurgau. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Kontakt

Max Baasner · Zürcherstrasse 132 · 8500 Frauenfeld · Schweiz
max.baasner@gmail.com